Aktualisierte Corona-Schutzverordnung / Weitere Lockerungen für Kreis Coesfeld
Der Kreis Coesfeld liegt bereits seit dem 25.06.2021 in der niedrigsten Inzidenzstufe. Denn diese gilt für alle Kreise und kreisfreien Städte, deren Inzidenz seit mindestens fünf Tagen bei oder unter 10 liegt. Somit können im Kreis weitere Lockerungen umgesetzt werden: Unter anderem entfallen die Kontaktbeschränkungen und in vielen Bereichen auch die Maskenpflicht – außer beim Einkaufen, beim Arzt oder im ÖPNV. Im Innenbereich sind Maske und Abstandsregelungen nur noch Empfehlungen. Auch die Kontaktnachverfolgung fällt in einigen Bereichen weg, so auch in der Gastronomie. Selbst private Partys ohne Personenbegrenzung sowie Diskothekenbesuche und Volksfeste sind mit negativem Test wieder zulässig, sofern die Kreis- und Landesinzidenz in Stufe 0 liegt.
„Die neue Coronaschutzverordnung bietet die Chance, zu noch mehr Normalität zurückzukehren, und ist Appell an uns alle, weiterhin verantwortungsvoll zu handeln und vorsichtig zu sein“, betont Kreisdirektor Dr. Linus. „Tragen Sie auch weiter Fürsorge für sich und ihre Mitmenschen! Nur so können wir die Pandemie gemeinsam in Schach halten.“
Die bisher bereits bekannten Inzidenzstufen 1 bis 3 bleiben bestehen. Sollte die Inzident acht aufeinanderfolgende Tage lang über 10 liegen, steigt der Kreis Coesfeld wieder in Inzidenzstufe 1 und es gelten die etwas schärferen Regeln. Die konkrete Auslegung und Überwachung obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde, also dem Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Alle Details zu den geltenden Regelungen sind zu finden auf: https://www.land.nrw/corona