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Kontaktbeschränkung gilt auch am 01. Mai 2021 / Landrat appelliert an Zusammenhalt

Meldung vom:

Der klassische Maigang, Treffen und Ausflüge im Freundes- oder Familienkreis, ein Zusammenfinden im Park: die typischen Aktivitäten sind dieses Jahr zum 1. Mai nur unter Berücksichtigung der Coronaregeln gestattet. Dazu sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

Dazu darf sich im öffentlichen Raum eine Person eines Haushaltes mit Personen eines anderen Haushaltes, oder maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden bei der jeweiligen Berechnung nicht mitgezählt. Die kommunalen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen kontrollieren.

„Es sind nach wie vor besondere Zeiten, die viel von den Bürgerinnen und Bürgern abverlangen“, weiß Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. „Wir alle müssen, wie bisher, zusammenhalten, aufeinander Rücksicht nehmen und uns an die Regeln halten. Das ist besonders wichtig, um sowohl sich selbst als auch Mitmenschen zu schützen und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen.“

Der Kreis möchte in diesem Zuge auch noch einmal an die AHA+L+C Regeln erinnern: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, (Alltags)Maske tragen, regelmäßig Lüften, Corona Warn-App nutzen. Zudem müssen Personen, die den öffentlichen Personennah- oder fernverkehr sowie Taxen oder Schülerbeförderungen nutzen, laut der Coronaschutzverordnung vom 23.04.2021, eine FFP2 Maske oder Masken mit höherem Standard tragen.

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