Kreis Coesfeld gibt Wiederinbetriebnahme der Windenergieanlagen in Ottmarsbocholt frei
Der Kreis Coesfeld teilt mit, dass die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen nun die erforderlichen Nachweise erbracht hat, dass die Reparatur der beiden Windenergieanlagen (WEA) in Senden-Ottmarsbocholt insoweit abgeschlossen sind, dass die Wiederinbetriebnahme erfolgen kann.
Am 4. September 2025 hatte der Kreis Coesfeld per Ordnungsverfügung den Betrieb der beiden genehmigten Anlagen untersagt. Hintergrund waren Hinweise des Rotorherstellers LM, dass es bei einer bestimmten Charge von Rotoren Probleme mit Verklebungen der sogenannten Trail Edge Serrations (TES) geben könne. Auch die in Ottmarsbocholt installierten Rotorblätter gehörten zu dieser Charge.
Gemäß Ordnungsverfügung vom 8. September 2025 war festgelegt, dass der Betrieb erst nach einem Nachweis über die sach- und fachgerechte Reparatur der TES wieder aufgenommen werden darf. Dieser Nachweis wurde nun von Betreiber- und Herstellerseite gegenüber dem Kreis Coesfeld erbracht. Damit ist der uneingeschränkte Werks- und Betriebszustand der beiden Anlagen wiederhergestellt.
Die Wiederaufnahme des Tagbetriebs ist somit ab sofort möglich. Für die Freigabe des Nachtbetriebs gilt ein gestuftes Verfahren: Zunächst werden beide Anlagen im Tagbetrieb unter Kontrolle von Technikern des Herstellers wiederangefahren, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Sobald der Hersteller den störungsfreien Betrieb schriftlich bestätigt, kann auch der Nachtbetrieb durch den Kreis Coesfeld freigegeben werden. Restarbeiten an den TES, die den zulässigen Betrieb nicht beeinflussen, werden bei günstiger Wetterlage in den kommenden Tagen erfolgen.