Neue Regelungen stärken das Ehrenamt
Das Ehrenamt im Kreis Coesfeld profitiert ab 2026 von umfassenden Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Neuregelungen ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Vereinen mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum zu verschaffen.
„Ich hoffe, dass diese neuen Regelungen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter verbessern und so den Vereinen und Initiativen im Kreisgebiet einen Spielraum eröffnen, der das tolle Engagement unserer Ehrenamtlichen im Kreis noch besser zur Wirkung kommen lässt“, führt Ehrenamtskoordinatorin Martina Nieländer aus.
Kernpunkte der Reform sind höhere Freigrenzen: Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung steigt von 45.000 auf 100.000 Euro. Zudem wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine auf 50.000 Euro angehoben, wodurch viele Vereine künftig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind. Dies erleichtert die langfristige Planung und reduziert Verwaltungsaufwand.
Darüber hinaus dürfen Vereine künftig ohne Höchstgrenze Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Auch die persönliche Anerkennung des Engagements wird verbessert: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Details dazu sind auf der Website der Finanzverwaltung NRW zu finden: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/neue-regelungen-entlasten-vereine-und
Fortbildungsangebote, etwa zur Pressearbeit von Vereinen, finden sich unter: https://www.engagiert-in-nrw.de/aktuelle-meldungen/mehr-sichtbarkeit-fuer-vereine-land-bietet-neue-weiterbildungsreihe-fuer