Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle - Kaum neue Erkenntnisse für den Kreis Coesfeld
Am 3. November 2025 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen neuen Arbeitsstand auf dem Weg zur Empfehlung von Standortregionen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Insgesamt wurden für 29 der 90 Teilgebiete neue Einschätzungen vorgelegt, wobei der Kreis Coesfeld von den Veröffentlichungen bisher nur sehr geringfügig betroffen ist. Der Kreis Coesfeld ist im laufenden Standortauswahlverfahren mit zwei Teilgebieten des Wirtgesteins Tongestein betroffen.
Das Teilgebiet „Münsterländer Becken“, das nahezu das gesamte Münsterland – darunter sämtliche kreisangehörigen Kommunen – und Teile Ostwestfalens umfasst, wurde im aktuellen Arbeitsstand nicht weiter bearbeitet. Nach Angaben der BGE befinden sich die ersten beiden Prüfschritte der sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung (rvSU) noch in Bearbeitung. Eine Aussage zur Eignung des geologischen Untergrundes des Kreises für einen Endlagerstandort lässt sich entsprechend noch nicht ableiten.
Das Teilgebiet „Norddeutsches Becken“, das sich großräumig von der Grafschaft Bentheim bis nach Berlin erstreckt und in einem Ausläufer Velen und den Südwesten der Stadt Coesfeld betrifft, wurde von der BGE in die Kategorie „geringe Eignung“ eingestuft. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht vertieft betrachtet wird. Einen vollständigen Ausschluss dieses Gebiets bedeutet dies jedoch noch nicht, da es geologisch auch dem Teilgebiet „Münsterländer Becken“ zugeordnet ist.
Die BGE hat angekündigt, im kommenden Jahr für sämtliche Teilgebiete Ergebnisse aus den ersten Prüfschritten der rvSU zu veröffentlichen. Erst dann werden sich für den Kreis Coesfeld konkretere Erkenntnisse über die Bewertung auf dem Weg zu möglichen Standortregionen ergeben.
Hintergrund
Das Standortauswahlverfahren des Bundes befindet sich weiterhin in einer frühen Phase. Von den bislang ausgewiesenen 90 Teilgebieten sind rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands betroffen. Diese Gebiete werden derzeit in einem zweiten Teilschritt zu wenigen, deutlich kleineren Standortregionen eingegrenzt. Diese Eingrenzung erfolgt ausschließlich auf Basis vorhandener geologischer Daten und soll bis 2027 durch einen Beschluss des Deutschen Bundestags abgeschlossen werden.
Seit 2024 veröffentlicht die BGE jährlich ihre Arbeitsstände. Diese lassen sich im “Endlagersuche Navigator” auf der Website der BGE einsehen. Nach den ersten beiden Veröffentlichungen erscheinen weiterhin noch rund 25 Prozent der Bundesfläche entweder nach den ersten Schritten der rvSu als potenzielle Standortregion geeignet oder sie wurden als Teilgebiet noch gar nicht weiterführend geologisch bewertet. Die Bewertung des wesentlichen Teilgebiets im Kreis Coesfeld steht noch aus.
Erst nach der Festlegung der Standortregionen durch den Bundestag können in zwei weiteren Prüfschritten übertägige und später untertägige Erkundungen erfolgen. Der Bund beabsichtigt, diesen Prozess in den betroffenen Standortregionen mit intensiver Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger zu begleiten. Wann der Bund den Standort für das Endlager für hochradioaktive Abfälle endgültig festlegt, ist weiterhin unklar. Das gesetzlich angestrebte Ziel 2031 erscheint unrealistisch – die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung ging zuletzt von einem Abschluss des Standortauswahlverfahrens zwischen 2046 und 2074 aus.
Der Kreis Coesfeld begleitet das Verfahren bereits von Beginn an kritisch und in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.