Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Weiterhin attraktive Förderkonditionen für sozialen Mietwohnungsbau in 2020 - Kreis berät zu Landesgeldern

Meldung vom:

Das Land NRW stellt auch 2020 wieder Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau bereit. Andreas Arf, Leiter des Fachdienstes Wohnraumförderung bei der Kreisverwaltung, weist darauf hin, dass die neuen Förderbestimmungen für 2020 inzwischen in Kraft getreten sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei nach wie vor im Mietwohnungsbau.

Die neuen Förderbestimmungen hierzu beinhalten wieder attraktive Förderbedingungen, berichtet Andreas Arf. So ist die in der Gesamtförderung enthaltene Grundpauschale für alle Gemeinden um 200 EUR je m² geschaffener Wohnfläche angehoben worden. Diese Grundpauschale, die im Wesentlichen die Förderung ausmacht, beträgt nun für alle Kommunen im Kreis Coesfeld 1.980 EUR pro m² – mit Ausnahme der Gemeinde Havixbeck, wo der Wert bei 2.150 EUR / m² liegt. „Havixbeck ist vom Mietniveau her höher eingestuft, als es bei den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Fall ist“, erläutert Arf.

Neu ist auch die Förderung für das Bauen mit Holz. Für alle Darlehen werden weiterhin lukrative Tilgungsnachlässe gewährt. Mit der Mietwohnraumförderung verbunden ist eine sogenannte Miet- und Belegungsbindung: Das bedeutet, dass die Wohnungen für die Dauer von 20, 25 oder 30 Jahren nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) vermietet werden dürfen. Die Einkommensgrenzen für den WBS sind dabei jedoch so hoch, dass etwa Rentnerhaushalte oder Familien mit Kindern größtenteils einen Anspruch auf einen WBS haben. Weiterhin unterliegen die Mietwohnungen einer Mietbindung. Dabei kann die sogenannte Bewilligungsmiete, von der die Förderung abhängt, jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden.  Diese Bewilligungsmiete ist in allen Gemeinden im Kreis Coesfeld auf 5,80 EUR / m² Wohnfläche angehoben worden – abgesehen von der Gemeinde Havixbeck, wo der Wert bei 6,20 EUR / m²) liegt.

Der Kreis Coesfeld berät interessierte Bürgerinnen und Bürger gern über die einzelnen Förderprogramme und hilft bei der Antragstellung. Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungstelefonat kann mit Andreas Arf unter der Rufnummer 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im Internet auf den Seiten www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Serviceportal“, Suchbegriff „Darlehen“)  und  www.nrwbank.de (Suchbegriff „Mietwohnraumförderung“).

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