Dienstleistungsvergabe rund um saubere Fahrzeuge – Was ist rechtskonform?
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Kommunen, kommunale Unternehmen
| Datum | Veranstaltung am: | 10:00 bis 11:45 Uhr |
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Veranstalter
Fachbereich Mobilität der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate und Lotsenstelle für alternative Antriebe Rheinland-Pfalz
Kurzbeschreibung der Veranstaltung
Die Fuhrparkumstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge in Kommunen und öffentlichen Unternehmen wird seit August 2021 durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz bestimmt. Neben der Beschaffung von Fahrzeugen durch Kauf, Miete oder Leasing muss auch bei Dienstleistungen wie der Ausschreibung von freigestellten Schülerverkehren, der Abholung von Siedlungsabfällen oder Postdienstleistungen ein Mindestanteil an sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgeschrieben werden. Wie Sie Dienstleistungen rechtskonform ausschreiben und was Sie bei der Eingabe im Redaktionssystem des Datenservice Öffentlicher Einkauf beachten müssen, thematisieren wir in unserer dritten Veranstaltung der Reihe Sauber umgestellt – CVD in der Praxis.
Was Sie rechtlich bei der Ausschreibung von Dienstleistungen beachten müssen, erläutert Ihnen Frederic Delcuvé von der Becker Büttner Held PartGmbB. Im Anschluss wird Ihnen Jan Emde von der adesso SE zeigen, wie die beschafften Fahrzeuge im Redaktionssystem des Datenservice Öffentlicher Einkauf richtig eingetragen werden. Da auch bei Beschaffungen durch Kauf, Miete oder Leasing sowie bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen eine richtige Eingabe der Daten erforderlich ist, ist die Veranstaltung für alle Kommunen und öffentliche Unternehmen interessant, die die Vorgaben des Gesetzes erfüllen müssen.
Anmeldung
erfolgt über die Website der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz