Solarpflicht bei Dachsanierungen | Verbraucherzentrale NRW
Online
Hausbesitzende
| Datum | Veranstaltung am: | 18:00 bis 20:00 Uhr |
|---|
Veranstaltungsinformation
In NRW müssen bereits seit über einem Jahr auf Neubauten Solaranlagen installiert werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, sofern das Gebäudedach umfassend saniert wird. Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
- Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzende?
- Wann genau gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
- Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
- Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
- Gibt es Ausnahmen?
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Der Online-Vortrag findet in Kooperation mit der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr und dem Regionalverband Ruhr statt.
Sie können kostenlos und ohne Anmeldung per Zoom am Vortrag teilnehmen: https://us06web.zoom.us/meeting/register/sG2DX3wKTWyUQWqjeqJ-Vw