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Solarpflicht bei Dachsanierungen | Verbraucherzentrale NRW

Veranstaltung am: | 18:00 bis 20:00 Uhr

Online

Hausbesitzende

Veranstaltungsdetails
Datum Veranstaltung am: | 18:00 bis 20:00 Uhr

Veranstaltungsinformation

In NRW müssen bereits seit über einem Jahr auf Neubauten Solaranlagen installiert werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, sofern das Gebäudedach umfassend saniert wird. Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.

  • Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzende?
  • Wann genau gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
  • Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
  • Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
  • Gibt es Ausnahmen?  

Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren. 

Der Online-Vortrag findet in Kooperation mit der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr und dem Regionalverband Ruhr statt.

Sie können kostenlos und ohne Anmeldung per Zoom am Vortrag teilnehmen: https://us06web.zoom.us/meeting/register/sG2DX3wKTWyUQWqjeqJ-Vw

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