Abteilung 36 - Straßenverkehr

Die Aufgabenbereiche des Straßenverkehrsamtes ( Abt. 36 Straßenverkehr) des Kreises Coesfeld finden sich in den vier Fachdiensten wieder:

  • Fachdienst 1: Kfz-Zulassung
  • Fachdienst 2: Verkehrssicherung und –lenkung
  • Fachdienst 3: Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
  • Fachdienst 4: Führerscheinstelle

Kfz-Zulassung

Der Kreis Coesfeld verfügt über zwei Kfz-Zulassungsstellen an den Standorten Dülmen und Lüdinghausen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen stehen Ihnen dort zu unterschiedlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, können Sie vorab einen Termin Online Buchen. Bitte beachten Sie auch, dass die Zulassungsstelle in Lüdinghausen zum Teil nachmittags nur nach vorheriger Terminreservierung für Sie da sind (siehe Öffnungszeiten).

In den Zulassungsstellen können Sie alle Angelegenheiten rund um das Thema „Kraftfahrzeugzulassung“ erledigen, wie z.B. Zulassungen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen, besondere Kennzeichen für Elektro-Fahrzeuge oder Ausfuhrkennzeichen. Einige Anliegen können ausschließlich in der Zulassungsstelle in Dülmen erledigt werden. Hierzu zählt die Ausgabe von „roten Kennzeichen“ und auch die besonderen Kennzeichen für Oldtimer (H-Kennzeichen).

Neben den COE-Kennzeichen werden seit Mai 2014 auch LH-Kennzeichen ausgegeben. Es besteht die Möglichkeit, Wunschkennzeichen gegen Gebühr zu reservieren.

Verkehrssicherung und Verkehrslenkung

Der Fachdienst Verkehrssicherung und -lenkung beschäftigt sich unter anderem mit der Anordnung von Verkehrszeichen und –einrichtungen (allgemein) sowie den notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit Straßenbaustellen, vorübergehenden Halteverboten (z.B. für Umzüge) oder Absperrungen für das Aufstellen von Containern.

Es werden darüber hinaus Genehmigungen und Anordnungen für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen erteilt (z.B. Radtouristikfahrten - RTF -, Festumzüge, Straßenfeste, etc.).

Die Zuständigkeit hierfür erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme von Maßnahmen an Autobahnen sowie Maßnahmen in den Städten Coesfeld und Dülmen, die jeweils für ihren Bereich selbst zuständig sind.

Ein weiterer Bereich im Fachdienst Verkehrssicherung und -lenkung ist die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten sowie die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung -StVO- (z.B. Handwerkerparkausweise, Gurtbefreiungen, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, etc.).

Zum Fachdienst gehört auch die Federführung in der überörtlichen Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Polizei, der Straßenbaulastträger sowie der Straßenverkehrsbehörde zusammensetzt.

Bußgeldstelle, Personenverkehr und Güterverkehr

Die Bußgeldstelle hat die Aufgabe, Verkehrsordnungswidrigkeiten jeglicher Art durch die Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern, sowie ggf. auch Fahrverboten zu ahnden. Die Überwachung von Verstößen im Straßenverkehr erfolgt dabei insbesondere durch die Polizei.

Geschwindigkeitsüberwachungen finden aber auch unmittelbar mit mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen durch den Kreis Coesfeld statt. Überwacht werden dabei insbesondere Gefahrenstellen, wie z.B. Unfallhäufungsstellen oder solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Überhöhte Geschwindigkeiten zählen zu den häufigsten Unfallursachen.

Im Bereich des Personen- und Güterverkehrs werden Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr (z.B. Speditionen) sowie auch für die gewerbliche Personenbeförderung (Mietwagen, Taxen) erteilt. Es erfolgt auch eine Überwachung der Unternehmen. Der Kreis Coesfeld ist darüber hinaus auch zuständig für die Festlegung der Taxentarife durch Rechtsverordnung.

Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle des Kreises Coesfeld befindet sich ausschließlich in der Nebenstelle Dülmen. Hier werden alle Angelegenheiten rund um das Thema Fahrerlaubnisse bearbeitet, wie z.B. Führerscheinanträge, Anträge auf Begleitetes Fahren ab 17, Internationale Führerscheine, Führerscheinumtausch, etc. Es werden auch Fahrerkarten oder Personenbeförderungsscheine ausgestellt. Einige Anträge, wie z.B. beim Führerscheinumtausch, können auch vor Ort in den Bürgerbüros der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Die Führerscheinstelle ist auch zuständig für die Überprüfung der Fahrtauglichkeit, sofern Hinweise auftreten, die diese in Frage stellen können (z.B. nach Alkohol- oder Drogenkonsum oder aufgrund einer Erkrankung). Es werden auch die vorgesehen Verfahren nach dem Mehrfachpunktesystem durchgeführt, ggf. bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung. Auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung fällt in die Zuständigkeit der Führerscheinstelle.

Auch um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, können Sie vorab einen Termin Online Buchen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen der Abteilung 36 finden Sie in unseren Serviceportal-Seiten.

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