Abteilung 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

Die Abteilung 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung - der Kreisverwaltung Coesfeld ist sowohl im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes als auch im Bereich der Tiergesundheit tätig. Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung und einer ständigen Weiterentwicklung ist die Abteilung eingebunden in ein landesweites Qualitätsmanagement- und Auditsystem.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, Kontrolleure und qualifiziertes Verwaltungspersonal insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt:

Veterinärdienst

Eine Aufgabe des Veterinärdienstes ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten im Inland und die Abwehr einer Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland. Die Tierseuchenbekämpfung umfasst auch die Überwachung einer ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.

Weiterhin widmet sich der Veterinärdienst dem Tierschutz, da niemand einem Tier als Mitgeschöpf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Diesbezüglich werden gewerbliche, landwirtschaftliche und private Tierhaltungen sowie Tiertransporte überwacht.

Im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung für Heim- und Nutztiere wird im Verkehr mit Tierarzneimitteln und Futtermitteln die Qualität der Futtermittel und die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sowie die entsprechende Dokumentation der Anwendung kontrolliert.

Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor Täuschung und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können. Unsere Lebensmittelkontrolleure überprüfen hierzu systematisch und risikobasiert Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Hierbei entnommene Proben werden beim Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe untersucht.

Fleischhygiene

Die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere und des Fleisches einschließlich Schlachtgeflügel vor und nach der Schlachtung ist wesentlicher Bestandteil eines effektiven Verbraucherschutzes vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), vor Tierseuchen und eventuell noch im Fleisch vorhandenen Rückständen von Tierarzneimitteln oder Masthilfsmitteln.

Die Aufgaben in der Schlachttier-, Fleisch-, Trichinen- und Rückstandsuntersuchung werden von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für Fleisch wahrgenommen. Außerdem werden Hygienestandards, die ordnungsgemäße Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sowie der Tierschutz in den Schlachtbetrieben sichergestellt.

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