Europawahl am 09. Juni 2024

Wahlergebnisse aus dem Kreis Coesfeld

Das vorläufige Ergebnis der Wahl am 09. Juni 2024 können Sie hier abrufen:

Die Ergebnisse der Europawahlen 2019 und 2014 mit Tabellen und Grafiken können Sie hier abrufen:

Die Wahlergebnis-Seiten sind auch für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets geeignet.

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Briefwahl

! Stellen Sie Ihren Antrag bei der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnsitzortes !

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn man sich vorübergehend im Ausland befindet. Dazu muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sogenannter Wahlschein beantragt werden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Der Wahlschein kann

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragt werden. Ein Antrag per Telefax oder E-Mail ist dabei ausreichend.

Ebenso können in vielen Gemeinden die Unterlagen online angefordert werden.

Weitere allgemeine Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

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Wahlwerbung

Für die Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen außerhalb geschlossener Ortschaften sind verschiedene Vorgaben zu berücksichtigen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW stellt hierzu allgemeine Informationen zur Verfügung.

Richtlinien Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften - Straßen.NRW

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Kreiswahlleiter / Kreiswahlbüro

Der Kreiswahlleiter koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Kreis Coesfeld. Ihm obliegen u.a. die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Leitung der Sitzung des Kreiswahlausschusses, sowie deren Vor- und Nachbereitung, die Prüfung der Wahlniederschriften und die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses.

Mit der organisatorischen Abwicklung und Vorbereitung der Wahl ist in der Kreisverwaltung die Abteilung 01 - Büro des Landrats - betraut, die gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlbüros wahrnimmt.

Kreiswahlleiter

Kreisdirektor Dr. Linus Tepe

stellv. Kreiswahlleiter

Kreisrechtsrat Jens Boehle

Kreiswahlbüro

Sabrina Strotmann, Telefon: 02541 18-9132
Luca Vöcking, Telefon: 02541 18-9134
Jens Boehle, Telefon: 02541 18-9100

E-Mail: wahlen(at)kreis-coesfeld.de
Telefax: 02541 18-9199

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Wahlausschuss

Der Wahlausschuss besteht aus Kreisdirektor Dr. Linus Tepe als Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Diese werden vom Kreiswahlleiter anhand der Ergebnisse der Parteien bei der Europawahl 2019 auf Vorschlag der Parteien bestimmt.

Besetzung des Wahlausschusses zur Europawahl 2024
VorsitzenderStellvertreter

Kreisdirektor Dr. Tepe, Linus

Boehle, Jens

Beisitzerin/BeisitzerStellvertreterin/Stellvertreter

Klöpper, Hendrik (CDU)

Merschhemke, Valentin (CDU)

Hellenkamp, Silke (CDU)

Egger, Hans-Peter (CDU)

Niermann, Ursula (GRÜNE)

Wewers, Isabelle (GRÜNE)

Vogelpohl, Norbert (GRÜNE)

Jansen, Patrick (GRÜNE)

Postruschnik, Anja (SPD)

Bukelis-Graudenz, Tanja (SPD)

Nawrocki, Oliver (FDP)

Plastrotmann, Erwin (FDP)

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Deutsche im Ausland

Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie unter folgendem Link:

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Unionsbürgerinnen und -bürger

Neben den deutschen Wahlberechtigten können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Wahl zum Europäischen Parlament aktiv teilnehmen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.

Wer bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss keinen erneuten Antrag stellen und wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsformulare halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Kandidatinnen oder Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes.

Nähere Informationen:

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Auskünfte

Kreis Coesfeld - Büro des Landrats

  • Sabrina Strotmann, Telefon: 02541 18 9132
  • Luca Vöcking, Telefon 02541 18 9134
  • Jens Boehle, Telefon: 02541 18 9100

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