Geflügelpest: Schutzzone in Lüdinghausen aufgehoben
Überwachungszone bleibt bestehen
Die amtstierärztlichen Untersuchungen in der Schutzzone um Lüdinghausen ergaben keine weiteren Hinweise auf Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI - Geflügelpest) in geflügelhaltenden Betrieben. Daher wird die Schutzzone am 12. Dezember 2025 aufgehoben, die Überwachungszone bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Durch den Übergang der Schutzzone in die Überwachungszone ändert sich für die Betriebe der ehemaligen Schutzzone wenig. Die meisten Auflagen der Allgemeinverfügung vom 20. November 2025 gelten sowohl für die Schutz- als auch die Überwachungszone. Für Betriebe mit einer Größe von mindestens 1.000 Stück Geflügel gelten bestimmte Vorgaben zudem grundsätzlich und dauerhaft aufgrund der Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV). So müssen beispielsweise die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Eingesetzte Gerätschaften, Maschinen und Fahrzeuge sind nach jeder Ausstallung sowie dann zu reinigen und zu desinfizieren, wenn sie an mehreren Standorten genutzt werden.
Schutz- und Überwachungszone waren am 20.11.2025 wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb in Lüdinghausen mittels Allgemeinverfügung eingerichtet worden. Die am 18.11.2025 verfügte Aufstallungspflicht für Geflügel in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und in Dülmen südlich der A 43 hat weiterhin Bestand. Sofern die noch laufenden Untersuchungen in der Überwachungszone weiterhin unverdächtig mit Blick auf Geflügelpest bleiben, wird die Überwachungszone voraussichtlich zum 21. Dezember 2025 aufgehoben. Über das etwaige Aufheben wird der Kreis Coesfeld gesondert informieren.
Die Aufhebung der Schutzzone wurde heute (11. Dezember 2025) im Amtsblatt-Nr. 36/2025 veröffentlicht. Es ist online unter https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt einsehbar. Weiterführende Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/tiere-lebensmittel/gefluegelpest.