Geflügelpest: Überwachungszone um Lüdinghausen wird aufgehoben
Aufstallpflicht bleibt in einigen Kommunen bestehen
Die amtstierärztlichen Untersuchungen der Geflügelbestände in der Überwachungszone um Lüdinghausen haben keine weiteren Hinweise auf das Auftreten der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI – Geflügelpest) ergeben. Vor diesem Hintergrund hebt der Kreis Coesfeld die Überwachungszone mit Wirkung zum 21. Dezember 2025 auf. Mit der Aufhebung der Überwachungszone entfallen auch einige Handelseinschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte wie Eier, deren Verzehr auch vorher unbedenklich war und bleibt, die jedoch jetzt wieder ganz normal vermarktet werden können. Details sind dem Amtsblatt zu entnehmen.
Bereits zuvor war am 12. Dezember 2025 die Schutzzone aufgehoben worden, nachdem auch dort alle Untersuchungsergebnisse unauffällig geblieben waren. Mit der nun erfolgenden Aufhebung der Überwachungszone entfallen die zonenbezogenen Restriktionen vollständig.
Unverändert bestehen bleibt jedoch die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Kommunen Nordkirchen, Lüdinghausen und Olfen sowie in Dülmen südlich der A 43. Diese Maßnahme basiert auf der „Tierseuchenverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest“ vom 18. November 2025 (Amtsblatt Nr. 31/2025). Hintergrund ist, dass Ende November und Anfang Dezember in diesem Gebiet an Geflügelpest verendete Wildvögel festgestellt worden waren.
Unabhängig von der Aufhebung der Zonen gilt für alle geflügelhaltenden Betriebe weiterhin die grundsätzliche Pflicht zur Seuchenprävention nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV). Dazu zählen insbesondere konsequente Biosicherheitsmaßnahmen, um eine Einschleppung von Krankheitserregern – etwa durch Wildvögel – zu verhindern. Hierzu gehören unter anderem die Kontrolle und Begrenzung von Wildvogelkontakten sowie die unverzügliche Meldung von erhöhten Tierverlusten oder plötzlichen Todesfällen im Bestand.
Für Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel gelten darüber hinaus dauerhaft erhöhte Anforderungen. Ein- und Ausgänge zu den Geflügelbeständen müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Das Betreten der Ställe ist ausschließlich mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung zulässig. Außerdem sind eingesetzte Gerätschaften, Maschinen und Fahrzeuge nach jeder Ausstallung sowie bei Nutzung an mehreren Standorten nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Aufhebung der Schutzzone wurde heute (20. Dezember 2025) im Amtsblatt-Nr. 39/2025 veröffentlicht. Es ist online unter https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt einsehbar. Weiterführende Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/tiere-lebensmittel/gefluegelpest.