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Klares Votum gegen Reform des Bundestagswahlkreises 126 Coesfeld–Steinfurt II

Meldung vom:

Stellungnahme an Innenministerium versandt

Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr verschickte heute (19.12.2025) eine Stellungnahme an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Unterstützt vom einstimmigen Votum des Kreistags wirbt er mit allem Nachdruck darum, dass die Reform des Wahlkreises 126 Coesfeld – Steinfurt II nicht umgesetzt wird. Ein aktueller Vorschlag der Ständigen Wahlkreiskommission sieht die Ausgliederung der Städte Coesfeld und Dülmen aus dem Bundestagswahlkreis 126 Coesfeld–Steinfurt II vor.

„Der Wahlkreis Coesfeld–Steinfurt II erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nahezu ideal. Ohne jede Not eine seit Jahrzehnten bewährte, zusammenhängende und identitätsstiftende Einheit zu zerschlagen, ist weder rechtlich geboten noch politisch verantwortbar“, führt Landrat Dr. Schulze Pellengahr aus. Mit dem einstimmigen Beschluss unterstreicht der Kreistag die Geschlossenheit in dieser Frage. Anlass ist ein Vorschlag der Ständigen Wahlkreiskommission, wonach die Städte Coesfeld und Dülmen künftig einem anderen Bundestagswahlkreis zugeordnet werden könnten. 

Aus Sicht des Kreises Coesfeld besteht hierfür weder eine rechtliche noch eine sachliche Notwendigkeit. Der bestehende Wahlkreis 126 weist mit einer Abweichung von lediglich minus 2,7 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nahezu exakt den gesetzlichen Zielwert auf. Auch der benachbarte Wahlkreis Recklinghausen II bleibt innerhalb der Toleranzen der maßgeblichen Zehn-Prozent-Schwelle. Eine Neueinteilung würde die Situation daher nicht verbessern, sondern die Situation ins Gegenteil verkehren. Denn die so entstehenden Wahlkreise würden dann die gesetzlich zulässigen Abweichungen überschreiten.

Darüber hinaus würde eine Ausgliederung die seit Jahrzehnten gewachsene räumliche und strukturelle Einheit des Wahlkreises aufbrechen. Die Städte Coesfeld und Dülmen sind historisch, kulturell und funktional fest im Münsterland und im Kreis Coesfeld verankert. Sie prägen den ländlich strukturierten Wahlkreis maßgeblich. Eine Zuordnung zu einem überwiegend urban und industriell geprägten Wahlkreis wie Recklinghausen II stünde in deutlichem Widerspruch zur regionalen Identität und zu den Lebensrealitäten der Menschen vor Ort.

Besonders kritisch ist dabei zu bewerten, dass mit Coesfeld als Kreisstadt und Dülmen als einwohnerstärkster Kommune dem Wahlkreis seine prägenden Zentren entzogen würden. Damit würden historisch gewachsene Gemeinde- und Kreisgrenzen missachtet, obwohl das Bundeswahlgesetz ausdrücklich deren Wahrung nach Möglichkeit vorsieht.

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