Kreisverwaltung bleibt rund um die Feiertage geschlossen
Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Verwaltung des Kreises Coesfeld geschlossen (Foto: Münsterland e.V., Philipp Fölting).
Notdienste sind eingerichtet
Der Kreis Coesfeld teilt mit, dass die Kreishäuser von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen bleiben. Ab dem 5. Januar 2026 ist die Verwaltung wieder regulär besetzt.
Die im Folgenden genannten Notdienste sind während der Betriebsferien erreichbar.
Die Kfz-Zulassungsstelle bietet „zwischen den Jahren“ am Standort in Dülmen an den Vormittagen am 29. Dezember und am 2. Januar einen eingeschränkten Dienst für Privat- und Gewerbekunden zwischen 8 Uhr und 11 Uhr an. Hier können ausschließlich einzelne kurzfristig erforderliche Vorgänge durchgeführt werden.
Die Kfz-Zulassung ist in dieser Zeit unter 02594 9436-3650 sowie unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de bzw. für gewerbliche Anfragen unter kfz.gewerbe@kreis-coesfeld.de erreichbar.
Am 24.12., 30.12. und 31.12. ist die Zulassungsstelle in Dülmen geschlossen. Der Standort der Kfz-Zulassung Lüdinghausen ist dabei durchgehend vom 24. Dezember bis einschließlich 4. Januar geschlossen.
Die Führerscheinstelle in Dülmen ist nur am 29. Dezember und 2. Januar in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung für Sie da. Am 24.12., 30.12. und 31.12.2025 ist die Führerscheinstelle geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitung von i-Kfz-Anträgen im Online-Verfahren erfolgt in dieser Zeit nur am 29. Dezember und am 2. Januar. Daher kann es zu Zeitverzögerungen bei der postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen kommen.
Der Kinder- und Jugendnotruf kann Tag und Nacht unter 02541 18-5170 angerufen werden.
Der kreiseigene Bauhof in Buldern wird besetzt sein. Der Winterdienst und die regelmäßigen Streckenkontrollen sind somit für die Kreisstraßen gewährleistet.
Ebenfalls ist der Winterdienst an den Kreishäusern gewährleistet.
Die Burg Vischering als Kulturort des Kreises Coesfeld wird am 24. und 25. Dezember 2025 geschlossen sein. Vom 26. Dezember 2025 bis zum 28. Dezember 2025 kann die Burg jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr besucht werden. Am 29. Dezember 2025, einem Montag, hat sie komplett geschlossen; am darauffolgenden Dienstag (30. Dezember 2025) von 10:00 bis 18:00 Uhr ist die Burg besuchbar, wohingegen sie am 31. Dezember 2024 ihre Tore nur für das traditionelle Silvesterkonzert öffnet. Am 1. Januar 2025 steht sie den Besuchenden von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen. Ökumenische Gottesdienste finden an Heiligabend (24. Dezember 2025) um 18:00 Uhr und am 1. Januar 2026 um 11:30 Uhr statt. Ab dem 2. Januar 2026 gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die einwöchige Schließung der Verwaltung ist ein konkreter Beitrag zur Energieeinsparung. So werden die Heizungen heruntergefahren und die Gebäude von innen nicht beleuchtet. Die Außenbeleuchtung der Kulturzentren wird ebenfalls auf ein Minimum heruntergefahren.
Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute für das Jahr 2026.