Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Frau Sonia Ponce Boadas
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 18.03.2025, Aktenzeichen SA SA COE-K187, ist zuzustellen an Frau Sonia Ponce Boadas, zuletzt wohnhaft in Bahnhofstraße 38, 48249 Dülmen.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Mit Anordnung vom 17.04.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Frau Madaj
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 17.04.2025
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Im Auftrag
gez. Madaj