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Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Oleksandr Likhatskyi

Meldung vom:

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 31.03.2025, Aktenzeichen 36 SA COE-XC147, ist zuzustellen an Herrn Oleksandr Likhatskyi, zuletzt wohnhaft in Seppenrader Str. 18, 59348 Lüdinghausen.

Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 17.04.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

48249 Dülmen 
Kreuzweg 27 
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Frau Madaj 

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Dülmen, den 17.04.2025

Kreis Coesfeld 
Der Landrat 
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Im Auftrag 
gez. Madaj 

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