Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Sascha Peter Dolscheid
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Sascha Peter Dolscheid
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 13.06.2025, Aktenzeichen COE-SD14, ist zuzustellen an Herrn Sascha Peter Dolscheid, zuletzt wohnhaft in Hoher Weg 2A, 48727 Billerbeck.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin.
Mit Anordnung vom 24.06.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Frau Jedammer
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 24.06.2025
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Im Auftrag
gez. Jedammer