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Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Frau Leila Bouregba

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Frau Leila Bouregba

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 17.07.2025, Aktenzeichen 133 60 50/109832, ist zuzustellen an Frau Leila Bouregba, zuletzt wohnhaft in Klosterweg 3, 48249 Dülmen.

Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 17.07.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

48653 Coesfeld 
Gebäude 2 
Abteilung 32-Sicherheit und Ordnung 
Herr König 

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Coesfeld, den 17.07.2025

Kreis Coesfeld 
Der Landrat 
Abteilung 32-Sicherheit und Ordnung 
Im Auftrag 
gez. König 

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