Lockerung von Coronaschutzmaßnahmen werden sorgfältig vorbereitet

Im Zuge der Vereinbarungen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen hat nunmehr das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW die Coronaschutzverordnung sowie die Coronabetreuungsverordnung neuangepasst. Beide Verordnungen treten am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. Die Verordnungen sind abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus

Wichtige, aber nicht einzige Änderung der Coronaschutzverordnung ist, dass Handelseinrichtungen betrieben werden dürfen, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelsgesetzes 800 qm² nicht übersteigt.

Wichtige, aber nicht einzige Änderung der Coronabetreuungsverordnung ist, dass das Betretungsverbot für alle Schulen durch Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen für die Durchführung von Prüfungen und zu den zur Prüfungsvorbereitungen angebotenen Veranstaltungen (Unterricht) aufgehoben ist.

Vor diesem Hintergrund fand eine Telefonkonferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Landrat Dr. Schulze Pellengahr, Ordnungsdezernent und Leiter des Krisenstabes, Ulrich Helmich, sowie Kreisdirektor Dr. Tepe statt, um die novellierten Verordnungen zu diskutieren und die einheitliche Umsetzung vorzubereiten.

In Hinblick auf die nun wieder mögliche Beschulung von Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen bestand Einigkeit der Bürgermeisterkonferenz, dass der Unterricht und Aufenthalt in den Schulen in jedem Falle unter dem Vorbehalt des Gesundheitsschutzes stehen muss: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der Unterricht für die Abschlussklassen wieder stattfinden kann. Gleichwohl bleibt für uns oberstes Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Deswegen muss gewährleistet werden, dass Risiko einer Neuansteckung von Lehrkräften oder Schülerschaft so gering wie möglich zu halten“, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr.

Für den Kreis Coesfeld als Schulträger der Förderschulen und Berufskollegs im Kreis bedeutet dies, dass die Schulleitungen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Hygienepläne auf den aller neusten Stand bringen, Reinigungskräfte besonders eingewiesen werden und ausreichend Hygienemittel vorgehalten werden.

In diesem Zusammenhang hat das Schulministerium mitgeteilt, dass es in den kommenden Tagen weitere Einzelheiten zu der Beschulung und Betreuung von Kindern auf dem Erlasswege mitteilen wird.

Derweil teilt das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit, dass die Zahl der an Corona infizierten Personen von 464 nachgewiesenen Ansteckungen auf 473 gestiegen ist. Die aktuelle Zahl teilt sich auf wie folgt: 40 Personen in Ascheberg, 28 in Billerbeck, 77 in Coesfeld, 136 in Dülmen, 18 in Havixbeck, 48 in Lüdinghausen, 20 in Nordkirchen, 25 in Nottuln, 17 in Olfen, 14 in Rosendahl und 50 in Senden.

319 Menschen sind als gesundet gemeldet, davon 24 Personen in Ascheberg, 19 in Billerbeck, 33 in Coesfeld, 98 in Dülmen, 13 in Havixbeck, 32 in Lüdinghausen, 18 in Nordkirchen, 20 in Nottuln, 15 in Olfen, 8 in Rosendahl und 39 in Senden. Die ortsscharfen Zahlen der Gesundeten sind nun ebenfalls auf der Internetseite des Kreises zu finden: https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/gesundheit/informationen-zum-coronavirus.html

23 Menschen im Kreis Coesfeld werden derzeit stationär im Krankenhaus behandelt, fünf davon auf der Intensivstation.

Die Pressestelle ist am Wochenende telefonisch erreichbar.

 

Foto: Landrat Dr. Schulze Pellengahr, Kreisdirektor Dr. Tepe und Ordnungsdezernent Helmich in der „Bauernstube“ bei der Telefonkonferenz

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