Verwaltungsdigitalisierung beim Kreis Coesfeld

Stand 23.07.2024

Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)" verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität, das heißt alle Digitalisierungsprozesse sind danach ausgerichtet, im Endeffekt möglichst anwenderfreundlich zu sein.

Die Kreisverwaltung Coesfeld hat mehr als 350 OZG-relevante Prozesse identifiziert und begann schon 2019 mit der Umsetzung dieser Leistungen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Kreis Coesfeld sollen immer mehr Dienstleistungen auch online erledigen können. Im Serviceportal des Kreises Coesfeld können sich Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Dienstleistungen sowie deren Antragstellung informieren und den Onlinedienst starten. Die Inanspruchnahme der Onlinedienste ist je nach Dienstleistung unterschiedlich und variiert zwischen ein paar wenigen sowie mehreren tausend Einreichungen.

Unser Dashboard informiert Sie über den Status der OZG-Umsetzung und der Digitalisierung der Kreisverwaltung Coesfeld. 

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Eingangsform der Verwaltungsleistungen

Das übergeordnete Ziel der Verwaltungsdigitalisierung ist es, eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern sowie Unternehmen und der Verwaltung zu ermöglichen. Alle Verwaltungsleistungen sollen digital zugänglich sein. Mithilfe dieser Grafik informieren wir Sie über den aktuellen Stand. Es ist dargestellt, wie die Anträge, Meldungen und Anzeigen aktuell eingereicht werden können. 

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Die folgenden Online Dienstleistungen werden beim Kreis Coesfeld am häufigsten genutzt:

Für die folgenden Dienstleistungen im Kreis Coesfeld besteht die Möglichkeit die Gebühr direkt online zu bezahlen (E-Payment):

An verschiedenen Stellen bietet der Kreis Coesfeld jetzt die Möglichkeit eine Beratung online durchzuführen. Eine Videokonferenz ermöglicht örtlich flexible Teilnahme an Beratungen. In folgenden Bereichen können Sie Videoberatungen in Anspruch nehmen:

Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie über das Online-Formular bestellen und direkt bezahlen. Die Karte wird Ihnen dann innerhalb weniger Minuten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt:

  • Liegenschaftskarte online - Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden.

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Nachrichten zur OZG-Umsetzung

Fortschritt in der Verwaltungsdigitalisierung beim Kreis Coesfeld

Ein Bericht von IT.NRW zeigt, dass über die Hälfte der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens im Jahr 2023 online Kontakt zu Behörden und öffentlichen Einrichtungen aufgenommen hat. Beim Kreis Coesfeld spiegelt sich dieser Trend deutlich wider: Die digitale Transformation schreitet mit großen Schritten voran.

Seit 2020 hat sich die Zahl der Aufrufe auf dem Serviceportal des Kreises nahezu verdoppelt, freut sich Kreisdirektor Dr. Linus Tepe. Auch die Zahl der eingehenden Online Anträge steigt kontinuierlich an. Das verdeutlicht das wachsende Interesse und die zunehmende Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger an digitalen Dienstleistungen.

Mittlerweile gibt es 194 einzelne Dienstleistungen, die die Bürgerinnen und Bürger im Serviceportal online nutzen können – eine Zahl, die fortlaufend steigt. Rund zehn Dienstleistungen ermöglichen bereits eine Online-Bezahlung. Weitere Details sind auf dem Digitalisierungs-Dashboard des Kreises Coesfeld verzeichnet: https://www.coe.de/digitalisierung.

Einige wichtige Online-Lösungen, wie die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-KFZ, Bürgergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss oder ein digitales Kita-Anmeldeportal konnten bereits erfolgreich zur Verfügung gestellt werden.

Bei allen Fortschritten bleibt die vollständige Digitalisierung der Verwaltung gleichwohl eine große Herausforderung. Der Kreis Coesfeld ist in vielen Bereichen auf die Einführung von sog. EfA-Diensten (Einer für Alle) angewiesen. Diese von Bund und Ländern bereitgestellten Online-Dienste sind leider (insb. technisch) noch nicht vollständig oder zufriedenstellend verfügbar. Das Ziel ist jedoch klar: In der Zukunft sollen Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Verwaltungsvorgänge online durchführen können.

Einen weiteren Anschub erhofft sich die Verwaltung durch das Inkrafttreten des OZG 2.0 (OZG-Änderungsgesetz). Dies stellt u.a. eine durchgängigere Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in den Vordergrund. Diese Maßnahmen werden nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit der digitalen Angebote erheblich verbessern.

Der Kreis Coesfeld ist fest entschlossen, diese digitalen Transformationen erfolgreich umzusetzen und damit die Qualität und Benutzerfreundlichkeit seiner Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich zu verbessern.

Gemeinsamer Erfolg bei der Verwaltungsdigitalisierung

Die Kreise Coesfeld und Warendorf sowie die Städte Münster und Hamm schließen das Modellprojekt „OZG-Koordination“ erfolgreich ab. Das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) endete nun nach dreijähriger Laufzeit.

Mitte September zogen die Projektkoordinatoren der beteiligten Kreise und Städte beim Abschlusstermin des Projekts „OZG-Koordination“ in der Kreisverwaltung Coesfeld Bilanz. Das Projekt hatte sich zum Ziel gesetzt, die sich aus dem OZG ergebenden Pflichten zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen arbeitsteilig und interkommunal umzusetzen. Dazu wurden Konzepte erarbeitet, beteiligte Akteure zusammengebracht und interkommunale Projekte initiiert. Zusätzlich wurde ein Handlungsrahmen erstellt, wie das OZG aus kommunaler Sicht effektiv umgesetzt werden kann.

Schlussendlich wurden die Ergebnisse des Abschlussberichts vorgestellt. Die Kernbotschaft lautete: Interkommunale Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein, um bei der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung voranzukommen. Ergänzend wurden auch die Erfahrungen, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der OZG-Umsetzung dargestellt. Darüber hinaus konnten sich die Projektteilnehmer über die Umsetzung des OZG 2.0 und über zukünftige Themen austauschen.

Zukünftig wollen die vier projektbeteiligten Kommunen weiterhin zum Thema Digitalisierung im Austausch bleiben, um die aufgebauten Strukturen zu nutzen und so weitere Synergieeffekte nutzen zu können.

Verwaltungsdigitalisierung läuft auf Hochtouren - Kreise Coesfeld und Warendorf kooperieren mit den Städten Hamm und Münster

Die Kreise Warendorf und Coesfeld arbeiten seit Oktober 2020 eng mit den Städten Hamm und Münster zusammen, um gemeinsam das „Onlinezugangsgesetz“ (OZG) umzusetzen – im Rahmen des vom Land NRW geförderten Modellprojektes „OZG-Koordination und Digitalbotschafter“. Die Kreisverwaltung Coesfeld hat rund 375 OZG-relevante Prozesse identifiziert und begann schon im Jahr 2019 mit der schrittweisen Umsetzung dieser Leistungen. Inzwischen können mehr als 150 Dienstleistungen durch Bürgerschaft und Unternehmen online beantragt werden.

Man kann nun bequem „vom Sofa aus“ Dienstleistungen rund um das Auto in Anspruch nehmen, den Jagdschein verlängern lassen, in einigen Bereichen online Termine vereinbaren und Videoberatungen vornehmen, einen Antrag auf Schüler- BAföG stellen und vieles mehr. Im Rahmen des Modellprojektes wurde den Kommunen vorgegeben, eine Online-Beantragung aller Dienstleistungen bereits bis Ende 2022 zu ermöglichen – ein Termin, der sich aufgrund technischer Verzögerungen allerdings nicht halten ließ.

Das auf drei Jahre angelegte und vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt, das vom Kreis Coesfeld initiiert und eng mit den Partnern abgestimmt wurde, soll die OZG-Umsetzung koordinieren, verschiedene Konzepte erarbeiten, beteiligte Akteure zusammenbringen und das Online-Angebot möglichst nutzerorientiert gestalten. Die Umsetzung schreitet insgesamt gut voran, eine vollständige Realisierung bis zum gesetzlich vorgesehen Termin war jedoch auch für die Kreisverwaltungen Warendorf und Coesfeld unrealistisch. Die Verwaltungen haben zwar eine Vielzahl an Online-Assistenten zur Beantragung von Dienstleistungen entwickelt, aber der Großteil der sogenannten „Einer-für-alle-Leistungen“ (Efa-Leistungen) lässt bis heute auf sich warten. Der Grundgedanke hinter „Efa“ ist, dass Kommunen nicht jede digitale Verwaltungsleistung eigenständig entwickeln, sondern ein Bundesland oder ein kommunaler IT-Dienstleister eine bestimmte Leistung zentral entwickelt und betreibt. Diese Leistung kann dann von anderen Kommunen, wie eben auch den Kreisen, nachgenutzt werden.

Infektionsschutzbelehrung nun auch online möglich

Für alle Personen, die zum ersten Mal gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, erweitert der Kreis Coesfeld sein Dienstleistungsangebot: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die vor Aufnahme einer Tätigkeit in Lebensmittelverarbeitung oder -handel vorgeschrieben ist, kann seit Monatsbeginn auch online absolviert werden.

Damit kann die Infektionsschutzbelehrung nun flexibel, unkompliziert und ortsunabhängig erfolgen. Es können individuelle Termine von Montag bis Samstag reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 17 verschiedenen Sprachen angeboten. Zum Abschluss kann das Schulungszertifikat direkt abgerufen werden.

Parallel finden auch weiterhin Präsenz-Veranstaltungen statt: Ab Oktober 2022 wird allen, die nicht online teilnehmen können, an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Infektionsschutzbelehrung im Kreishaus I in Coesfeld angeboten.

Weitere Informationen und die Links zur Anmeldung – sowohl für die Online- als auch für die Präsenzveranstaltung – finden sich im Serviceportal des Kreises Coesfeld https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/ unter dem Stichwort „Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG“.

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Umsetzungsprojekt Tierschutzanzeige

Der Tierschutz nimmt in der Gesellschaft einen stetig steigenden Stellenwert ein. Bereits in Art. 20 a des Grundgesetzes hat der Gesetzgeber den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung verankert. Weitere Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz.

Für die Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorgaben im Kreis Coesfeld ist das Veterinäramt des Kreises Coesfeld zuständig.

Der Kreis Coesfeld ist aktuell in dem Umsetzungsprojekt Tierschutzanzeige beteiligt und entwickelt einen Antragsassistenten, welcher die online Einreichung einer Tierschutzanzeige ermöglicht. Die Entwicklung wird für den kommunalen IT-Dienstleister in NRW bereitgestellt und kann von jeder Kommune in NRW nachgenutzt werden.

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Arbeitslosengeld II online beantragen

Seit dem 01.07.22 können Bürgerinnen und Bürger Arbeitslosengeld II bei uns im Serviceportal online beantragen. Dieser Antrag kann von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die ihren ersten Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Der Online-Antrag zeichnet sich im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus.

Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich.

Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Anschließend wird der fertige Antrag digital und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt. Unter folgendem Link kann der Antrag genutzt werden: Arbeitslosengeld II Erstantrag 

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