Maskenpflicht im Freien ab Montag weitgehend aufgehoben / Zusätzliche Lockerungen in den Bereichen Sport, Bildung und Freizeit

Wichtige Neuerungen: Ab kommenden Montag (21.06.2021) entfällt in NRW die Maskenpflicht im Freien bis auf wenige Ausnahmen. So können dann Lehrkräfte und Lernende auch auf Schulhöfen die Masken wieder abnehmen. In Schulgebäuden und Klassenräumen gilt aber mindestens bis zu den Sommerferien weiterhin die Maskenpflicht.

Darüber hinaus muss unter freiem Himmel überall dort eine Maske getragen werden, wo wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt. Das gilt insbesondere in Warteschlangen an Ständen, Kassen und Schaltern, ebenso bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes und dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen. In allen Fällen ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich; die medizinische Variante ist ausreichend.

In geschlossenen Räumen bleibt das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht. Doch auch hier sieht das Land einige Lockerungen vor: Bei festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen darf die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung abgenommen werden, sofern weitere Maßnahmen wie Testnachweise, Abstand und Rückverfolgbarkeit eingehalten werden.

Aufgrund der bisher positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit der Inzidenzstufe 1 ab Montag verschiedene weitere Lockerungen:

Bei Dienstleistungen und Angeboten, wie Fahrschulen etc. ist ebenfalls das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Mindestabstände bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.  Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden. Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmende im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.

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