Interessenbekundungsverfahren für das Angebot der kreisweiten Suchtberatung und Suchtprävention

Der Kreis Coesfeld ruft geeignete Träger zur Interessenbekundung auf: Es geht um die Bereitstellung eines kreisweiten Angebotes zur Suchtberatung und Suchprävention in den Jahren 2024 bis 2026.

Der Kreis Coesfeld sucht einen geeigneten Träger für das kreisweite Angebot zur Suchtberatung und Suchtprävention (Foto: Kreis Coesfeld).
Der Kreis Coesfeld sucht einen geeigneten Träger für das kreisweite Angebot zur Suchtberatung und Suchtprävention (Foto: Kreis Coesfeld).

Für gut qualifizierte Angebote von gut erreichbaren Beratungs- und Fachstellen mit Standorten in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen können umfangreiche Kreis- und Landesmittel zur Förderung beantragt werden. Aufgerufen sind die bisherigen wie auch andere freie und gemeinnützige Träger.

Die Auswahl bei mehreren aussichtsreichen Bewerbungen wird durch das Gesundheitsamt anhand verschiedener Gütekriterien vorbereitet und durch den Kreistag entschieden. Das öffentliche Interessenbekundungsverfahren beginnt am 15.06. und die Frist zum Antrag endet am 01.08.2023. Die Unterlagen zur Antragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren können auf der Homepage des Kreises unter dem folgenden Link öffentlich abgerufen werden: https://www.coe.de/interessenbekundung

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