Coronapandemie: Drei neue Fälle im Kreis Coesfeld

Mit jeweils einem neuen Fall aus Coesfeld, Dülmen und Rosendahl meldet das Kreisgesundheitsamt für den Kreis Coesfeld insgesamt drei Neuinfektionen mit SARS-CoV-2. Aktuell sind 45 Menschen aktiv infiziert.

Insgesamt 5682 Fälle einer Corona-Infektion wurden seit dem ersten Auftreten der Pandemie für den Kreis Coesfeld dokumentiert. 5539 Personen werden als gesundet gemeldet. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, liegt laut Angaben des Robert Koch-Instituts bei 12,7.

Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind im Kreis Coesfeld 60,9 % der Bevölkerung (134.632) erstgeimpft. 53,8 % (118.787) haben inzwischen die vollständige Impfung erhalten, davon haben sich 6.958 Personen für den einmalig zu injizierenden Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson entschieden.

Die Gesamtzahlen setzen sich wie folgt zusammen:

in Krankenhäusern:          2.791   Erstimpfungen,      2.792  Folgeimpfungen

durch mobile Teams:       14.908   Erstimpfungen,   17.998  Folgeimpfungen

in Arztpraxen:                 60.497   Erstimpfungen,   45.938  Folgeimpfungen

im Impfzentrum:             56.436   Erstimpfungen,   52.059  Folgeimpfungen

Das Impfmobil des Kreises Coesfeld steht am morgigen Mittwoch (28. Juli 2021) von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr in Ascheberg Davensberg am Dorfgemeinschaftshaus (Burgstr. 65) und zeitgleich steht der Transporter in Ascheberg Herbern am Sportzentrum Siepen.

Ebenfalls bietet das Impfzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen an diesem Tag von 14 bis 19 Uhr Impfungen für Kinder von 12 bis 15 Jahren an. Eine Kindeärztin oder ein Kinderarzt ist zur Beratung vor Ort. Voraussetzung für die Impfung ist, dass alle Sorgeberechtigten mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis zur Impfung erklären. Ein entsprechender Vordruck ist unter www.impfzentrum-coesfeld.de hinterlegt. Die zu impfende junge Person kann auch von einer dritten, durch die Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person zur Impfung begleitet werden, wenn alle Sorgeberechtigten der Impfung zugestimmt haben. Zur Impfung sind eine formlose Vollmacht sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen.

 

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