NRW regelt Wohnsitzauflage für Ukraine-Geflüchtete neu - Umzüge innerhalb des Bundeslandes ohne weitere Erlaubnis möglich

Die Wohnsitzauflage für ukrainische Flüchtlinge wurde nun neu geregelt. Das teilt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell mit: Ein entsprechender Erlass wurde dem Kreis Coesfeld am gestrigen Montag (12. September 2022) zugestellt. So soll die Wohnsitzauflage nicht mehr kommunalscharf sein. Die Geflüchteten dürfen ihren Wohnsitz in NRW also ab sofort frei wählen. Dementsprechend stellt die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld nun die Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis mit der Wohnsitzauflage in NRW aus.

Vorderseite eines ukrainischen Reisepasses (Bildquelle: Kreis Coesfeld)
Vorderseite eines ukrainischen Reisepasses (Bildquelle: Kreis Coesfeld)

Basierend auf der bisherigen Erlasslage, ist jedoch in der Vergangenheit durch die Ausländerbehörde eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln mit kommunalscharfer Wohnsitzauflage ausgestellt worden. Die Ausländerbehörde hat den Eindruck, dass ein Großteil der ukrainischen Geflüchteten in den Orten, denen sie zugewiesen wurden, inzwischen Anschluss gefunden hat. Sie seien dort "angekommen" und hätten insofern selten den Wunsch umzuziehen.

Wenn eine Person aus der Ukraine konkret einen Wohnortwechsel innerhalb von NRW plant, so stellt die Ausländerbehörde auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung aus, dass die auf der Aufenthaltserlaubnis eingetragene Wohnsitzbindung durch ministeriellen Erlass aufgehoben wurde – und dass die Person innerhalb von NRW ohne weitere Erlaubnis umziehen darf. Ein Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland muss aber weiterhin bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.

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