Wenn Medikamente Reisedokumente brauchen
Zusätzliche Termine ohne vorherige Terminvereinbarung vor den Sommerferien
Wer ärztlich verordnete Betäubungsmittel (zum Beispiel Schmerz-, ADHS- oder Beruhigungsmittel) oder medizinischen Cannabis ins Ausland mitnehmen möchte oder muss, benötigt eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den Zoll- und Sicherheitsbehörden im Ausland.
Für den Schengenraum besteht ein einheitliches Verfahren bei dem die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisen bis zu 30 Tagen möglich ist. Da außerhalb des Schengenraumes jedoch keine einheitlichen Bestimmungen existieren, wird dringend geraten, sich bereits bei der Reiseplanung über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung zu informieren.
Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bietet die notwendige Beglaubigung dieser ärztlichen Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen an. Zur Beglaubigung vereinbaren Sie bitte grundsätzlich rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt einen Termin im Gesundheitsamt in Coesfeld unter 02541 18-5446, in Dülmen unter 02541 18-5322 oder in Lüdinghausen unter 02541 18-5337.
Aufgrund der bevorstehenden Sommerferien bietet das Gesundheitsamt zusätzliche Termine zur Beglaubigung an. An diesen Tagen ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich.
Zusätzliche Termine:
Wann? 9. Juli 2026 und 6. August 2026, 9 – 15 Uhr
Wo? Gesundheitsamt Coesfeld, Schützenwall 16, Raum 108
Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25
Gesundheitsamt Lüdinghausen, Graf-Wedel-Str. 2
Voraussetzung für die Beglaubigung:
- Vorlage der vollständig ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung
- Rezeptkopie
- gültiges Ausweisdokument
Gebühren: Die Beglaubigung ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen, auch zu den Gebühren, sowie die entsprechenden Formulare stehen im Servicebereich der Homepage des Kreises Coesfeld zum Download bereit.