Arbeitsschutzverordnung tritt außer Kraft: 3G-Regelung und Maskenpflicht in Gebäuden der Kreisverwaltung aufgehoben
Das heißt: Die 3G-Regelung und die Maskenpflicht in den Kreishäusern entfallen – sowohl für die Beschäftigten als auch für Besuchende. Es wird aber dringend empfohlen, zum gegenseitigen Schutz weiterhin eine Maske zu tragen, die Mindestabstände einzuhalten und Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse von Mitarbeitenden und Besuchenden zu nehmen.