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Jetzt beantragen: Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum und den Mietwohnungsbau

Meldung vom:

Der Traum vom eigenen Haus oder der Eigentumswohnung kann sich leichter erfüllen, wenn man alle Möglichkeiten ausschöpft: Denn die Umsetzung dieser Pläne kann seit Jahresbeginn 2015 wieder in allen Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld öffentlich gefördert werden. Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Je nachdem, in welchem Ort das Objekt gefördert werden soll, kann eine Familie mit zwei Kindern beim Neubau oder Ersterwerb zwischen 83.000 EUR und 113.000 EUR als zinsgünstiges Darlehen der NRW.Bank erhalten, erläutert Christian Kamper vom Fachdienst Wohnraumförderung ein Beispiel. Der Erwerb einer gebrauchten Immobilie könne ebenfalls durch die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens gefördert werden, betont er. Auch für die Neuschaffung von preiswerten, barrierefreien Mietwohnungen stehen noch Fördermittel der NRW.Bank zur Verfügung. Insbesondere im Segment der kleinen Wohnungen ist es für viele Wohnungssuchende schwierig, ein preiswertes Zuhause zu finden, das nach Möglichkeit auch noch barrierefrei ist, unterstreicht Kamper. Die Förderdarlehen für den Mietwohnungsbau werden in den ersten zehn Jahren zinsfrei gewährt; danach beträgt die Verzinsung 0,5 Prozent. Abhängig vom Bauort darf eine Miete von 4,65 EUR bzw. 5,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche erhoben werden, rechnet Kamper vor. Die geförderten Mietwohnungen können mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) bezogen werden, so Kamper weiter. Die Einkommensgrenzen seien dabei mittlerweile so hoch, dass beispielsweise Rentnerhaushalte oder Familien mit Kindern größtenteils einen Anspruch auf einen WBS haben. Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Christian Kamper unter Telefon 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im Internet auf www.kreis-coesfeld.de (Rubrik: „Bürgerservice“, Anliegen: „Darlehen für den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum“ und „Darlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen“), aber auch auf den Seiten www.mbwsv.nrw.de und www.nrwbank.de.

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