Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Aufstallpflicht für Geflügel im südlichen Kreisgebiet wird aufgehoben

Meldung vom:

Der Kreis Coesfeld hebt die bislang geltende Aufstallpflicht für Geflügel im südlichen Kreisgebiet zum 28. Februar 2026 auf. Betroffen sind die Bereiche der Städte und Gemeinden Lüdinghausen, Olfen, Nordkirchen sowie das Stadtgebiet Dülmen südlich der Autobahn A43.

Noch Ende Januar war die Geflügelpest bei Wildvögeln im Raum Lüdinghausen nachgewiesen worden. In den vergangenen Wochen hat sich die Zahl verendet aufgefundener Wildvögel jedoch deutlich reduziert. Bei den zuletzt dem Veterinäramt gemeldeten und untersuchten Tieren konnte der Erreger der Geflügelpest nicht mehr nachgewiesen werden. Das jüngste Untersuchungsergebnis ging am 25. Februar 2026 ein und fiel negativ aus.

Auf Grundlage dieser aktuellen Nachweislage, der derzeitigen Wetterentwicklung mit steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung – wodurch das Virus schneller inaktiviert wird – sowie des beginnenden Rückzugs der Zugvögel kann eine besonders hohe Gefährdungslage in den betroffenen Gebieten fachlich derzeit nicht mehr begründet werden.

Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Aufstallpflicht nun zum 28. Februar 2026 aufgehoben.

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts aufgrund der weiten Verbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation weiterhin grundsätzlich ein hohes Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände besteht.

Geflügelhaltenden wird daher dringend empfohlen, weiterhin geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kontakte zwischen Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, und Hausgeflügel zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Vergrämungsmaßnahmen oder das Anbringen einfacher Netze.

Unverändert gelten zudem die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich gelagert werden und die Fütterung ausschließlich an für Wildvögel nicht erreichbaren Stellen erfolgt.

Weitere Vorgaben ergeben sich, teilweise abhängig von der jeweiligen Bestandsgröße, unmittelbar aus der Geflügelpest-Verordnung.

Das Veterinäramt erinnert zudem an die bestehende Anzeigepflicht bei Tierverlusten. Geflügelhaltende müssen unverzüglich Meldung machen, wenn innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden oder bei Beständen mit mehr als 100 Tieren mindestens zwei Prozent der Tiere sterben.

Angesichts der dauerhaft bestehenden Gefährdung durch die Geflügelpest empfiehlt das Veterinäramt, die kommenden Monate zu nutzen, um Stallungen oder Aufstallmöglichkeiten zu errichten beziehungsweise zu verbessern. Ziel sollte eine tiergerechte Haltung auch im Falle einer künftig erneut notwendigen Aufstallpflicht sein.

Eine derzeit vielfach diskutierte Impfung gegen die Geflügelpest ist aktuell rechtlich nicht zulässig und kann nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts Biosicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen. Eine Impfung könne allenfalls eine ergänzende Maßnahme darstellen.

Die vollständige ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht unter: www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt

Weiterführende Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/tiere-lebensmittel/.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular