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Coronapandemie: Sieben Neuinfektionen im Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Kreis Coesfeld. Das Kreisgesundheitsamt meldet für den Kreis Coesfeld drei Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aus Coesfeld, eine aus Dülmen, zwei aus Nottuln und eine aus Rosendahl. Aktuell sind 48 Menschen aktiv infiziert.

Insgesamt 5692 Fälle einer Corona-Infektion wurden seit dem ersten Auftreten der Pandemie für den Kreis Coesfeld dokumentiert. 5546 Personen werden als gesundet gemeldet. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, liegt laut Angaben des Robert Koch-Instituts bei 13,1.

Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind im Kreis Coesfeld 61,3 % der Bevölkerung (135.235) erstgeimpft. 54,6 % (120.460) haben inzwischen die vollständige Impfung erhalten, davon haben sich 7.012 Personen für den einmalig zu injizierenden Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson entschieden.

Die Gesamtzahlen setzen sich wie folgt zusammen:

in Krankenhäusern:          2.791   Erstimpfungen,      2.792  Folgeimpfungen

durch mobile Teams:     14.908   Erstimpfungen,   17.998  Folgeimpfungen

in Arztpraxen:                 60.764   Erstimpfungen,   47.375  Folgeimpfungen

im Impfzentrum:             56.772   Erstimpfungen,   52.295  Folgeimpfungen

Ohne vorherige Terminvereinbarung ist auch eine Impfung am Samstag, 31.07.2021, von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr in Ascheberg, Lambertus-Kirchplatz 4, „Pfarrers Weingarten“ am Impfmobil des Kreises Coesfeld möglich.

Ebenfalls bietet das Impfzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen am Montag, 02.08.2021 und am Mittwoch, 04.08.2021, jeweils von 14 bis 19 Uhr Impfungen für Kinder von 12 bis 15 Jahren an. Kindeärztinnen und Kinderärzte sind zur Beratung vor Ort. Voraussetzung für die Impfung ist, dass alle Sorgeberechtigten mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis zur Impfung erklären. Ein entsprechender Vordruck ist unter www.impfzentrum-coesfeld.de hinterlegt. Die zu impfende junge Person kann auch von einer dritten, durch die Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person zur Impfung begleitet werden, wenn alle Sorgeberechtigten der Impfung zugestimmt haben. Zur Impfung sind eine formlose Vollmacht sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen.

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