Gut vorbereitet mit Betäubungsmitteln sicher auf Reisen
Zusätzliche Termine ohne vorherige Terminvereinbarung vor den Osterferien
Wer ärztlich verordnete Betäubungsmittel (z.B. Schmerz-, ADHS-, oder Beruhigungsmittel) oder medizinischen Cannabis ins Ausland mitnehmen möchte/muss, benötigt im Schengenraum eine entsprechend beglaubigte ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den Zoll- und Sicherheitsbehörden im Ausland.
Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bietet die notwendige Beglaubigung dieser ärztlichen Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen an. Für den Schengenraum besteht ein einheitliches Verfahren bei dem die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisen bis zu 30 Tagen möglich ist.
Außerhalb des Schengenraumes existieren jedoch keine einheitlichen Bestimmungen, deshalb wird dringend geraten, sich bereits bei der Reiseplanung über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung zu informieren.
Zur Beglaubigung vereinbaren Sie bitte grundsätzlich rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt, einen Termin im Gesundheitsamt in Coesfeld unter 02541 18-5446, in Dülmen unter 02541 18-5322 oder in Lüdinghausen unter 02541 18-5337.
Aufgrund der bevorstehenden Osterferien bietet das Gesundheitsamt zusätzliche Termine zur Beglaubigung an. An diesen Tagen ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich.
Zusätzlicher Termin in Dülmen:
Datum: 19.03.2026
Uhrzeit: 09:00 – 15:00 Uhr
Ort: Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25
Zusätzlicher Termin in Coesfeld:
Datum: 26.03.2026
Uhrzeit: 09:00 – 15:00 Uhr
Ort: Gesundheitsamt Coesfeld, Schützenwall 16, Raum 108
Voraussetzung für die Beglaubigung:
- Vorlage der vollständig ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung
- Rezeptkopie
- gültiges Ausweisdokument
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen, auch zu den Gebühren, sowie die entsprechenden Formulare stehen im Serviceportal unter www.kreis-coesfeld.de, Stichwort Betäubungsmittel, zum Download bereit.