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Kreis Coesfeld weist Kritik an Zentraler Ausländerbehörde zurück

Meldung vom:

Der Kreis Coesfeld weist die von der Partei DIE LINKE vorgebrachte Kritik an der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) des Kreises Coesfeld zurück. Die vorgebrachte Darstellung, die ZAB forciere unlauter aufenthaltsbeendende Maßnahmen anderer Behörden und setze andere Kommunen unter Druck, entbehrt jeder Grundlage und wird weder der Aufgabenwahrnehmung der Behörde noch dem Anlass der im Jahr 2024 erfolgten Abfrage gerecht.

„Die erhobene Kritik ist inhaltlich falsch und gibt die Fakten unzutreffend wieder. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Zentralen Ausländerbehörde leisten hervorragende Arbeit. Sie nehmen eine anspruchsvolle und oftmals schwierige Aufgabe mit höchster Professionalität und größter Sorgfalt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen wahr“, kommentiert Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr.

Der Kreis Coesfeld stellt klar, dass die Zentrale Ausländerbehörde die geltenden Grundrechte und rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien jederzeit wahrt. Die ZAB handelt innerhalb der geltenden Rechtsordnung und berücksichtigt die jeweils einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen sowie die individuellen Umstände, soweit sich Ermessenspielräume öffnen.

„Es ist legitim, wenn politische Parteien andere Vorstellungen haben“, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr. „Diese Auseinandersetzung gehört in den demokratischen Diskurs. Die Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde jedoch in dieser Form zu diskreditieren, erachte ich als höchst unangemessen und weise dies entschieden zurück. Solange Gesetze und rechtliche Vorgaben gelten, ist es Aufgabe der Verwaltung, diese anzuwenden.“

Anlass für die von der Partei DIE LINKE vorgebrachte Kritik ist die Unterbreitung eines Hilfsangebots zur Passersatzpapierbeschaffung an Ausländerbehörden in NRW. Im Jahr 2024 erhielt die ZAB Kreis Coesfeld vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine Liste mit Personen aus den Westbalkanstaaten, die ausreisepflichtig waren, jedoch eine Duldung besaßen und im Ausländerzentralregister „fehlendes Reisedokument“ als Duldungsgrund hinterlegt war.

Auf Grundlage einer Rechtsverordnung des Landres Nordrhein-Westfalen ist die ZAB Kreis Coesfeld landesweit unter anderem für die Passersatzpapierbeschaffung für die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zuständig. Das Ministerium hatte die ZAB gebeten, bei den jeweils zuständigen Ausländerbehörden zu erfragen, inwieweit bei der Beschaffung fehlender Reisedokumente im jeweiligen Einzelfall Unterstützung geleistet werden kann.

Dazu wurden rund 72 Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Die jeweils zuständigen Behörden vor Ort entschieden in der Folge eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen in den Einzelfällen und darüber, ob das Unterstützungsangebot angenommen wird.

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