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Weitere Lockerungen ab Pfingstsamstag

Meldung vom:

Da im Kreis Coesfeld am gestrigen Donnerstag seit fünf Werktagen der sieben-Tage-Inzidenzwert unter 50 lag, können laut der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ab Pfingstsamstag, 22.05.2021, weitere Lockerungen in Kraft treten.

„Ich freue mich sehr, dass die Lockerungen der Stufe zwei für den Kreis Coesfeld umgesetzt werden können“, so Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. „Die Bürgerinnen und Bürger haben sich solidarisch verhalten und so gemeinsam diese positive Entwicklung der Inzidenzzahlen ermöglicht.“

Ab Samstag kann dann zum Bespiel die Innengastronomie oder das Kino wieder besucht und im Fitnessstudio trainiert werden. Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen öffnen und die Veranstaltung von Messen oder Märkten ist möglich. Für Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Campingplätze oder der Jugendherberge, entfällt die Kapazitätsbegrenzung.

Generell gilt für alle Angebote und Möglichkeiten ein strenges Hygienekonzept. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden und die Kontaktnachverfolgung muss in jedem Fall gewährleistet sein. Für viele der neu eröffneten Möglichkeiten muss zudem ein negatives Schnelltestergebnis vorgelegt werden. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein und kann digital oder schriftlich mitgeführt werden. Zusätzlich wird ein Ausweisdokument benötigt. Eine Ausnahme bildet hier der Einzelhandel: Die Geschäfte dürfen ohne vorherige Terminbuchung und ohne negativen Schnelltest betreten werden. Es gilt aber eine Personenbegrenzung.

Die Kontaktbeschränkungen werden auf zehn Personen aus drei Haushalten ausgeweitet. Nicht berücksichtigt werden hierbei Kinder bis 14 Jahren. Paare gelten, unabhängig von der Wohnsituation, als ein Hausstand. An privaten Veranstaltungen dürfen maximal 100 Gäste im Freien und höchstens 50 im Innenraum teilnehmen. Auch hier gilt: nur zulässig mit negativem Testergebnis. Geimpfte und Genesene stehen dabei negativ Getesteten gleich.

Sollte die sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 überschreiten, treten die Lockerungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind dafür die Werte des Robert Koch-Instituts.

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