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Windenergieanlagen in Senden-Ottmarsbocholt

Meldung vom:

Betrieb im vollen Genehmigungsumfang freigegeben

Der Kreis Coesfeld hat die Prüfung des Prüfberichts zur Schallemissionsmessung der Windenergieanlagen in Senden-Ottmarsbocholt abgeschlossen und den Betrieb im vollen Genehmigungsumfang freigegeben. In die Prüfung wurde auch die Stellungnahme eines von Anliegerinnen und Anliegern beauftragten Ingenieur einbezogen. Die fachliche Bewertung erfolgte unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).

Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die beiden Windenergieanlagen genehmigungskonform betrieben werden. Die in der Stellungnahme der Anliegerinnen und Anlieger vorgebrachten fachlichen Einwände wurden im Rahmen der Prüfung bewertet. Die vorgetragenen Punkte konnten dabei nicht bestätigt werden.

Mit Abschluss der Prüfung hebt der Kreis Coesfeld die bislang bestehende nachträgliche Anordnung zum schallreduzierten Nachtbetrieb der Windenergieanlage 1 auf. Der Betrieb der Windenergieanlagen wird damit ab sofort wieder im vollen Umfang der erteilten Genehmigung freigegeben.

Seit Inbetriebnahme der Anlagen hatten Anliegerinnen und Anlieger wiederholt und anhaltend Hinweisen zu wahrgenommenen Betriebsgeräuschen an den Kreis Coesfeld als zuständige Immissionsschutzbehörde gemeldet. Der Kreis ist diesen Hinweisen nachgegangen, hat sich mehrfach vor Ort einen eigenen Eindruck verschafft und die eingegangenen Einwendungen umfassend geprüft. 

Neben den Ergebnissen der Schallabnahmemessung wurden im weiteren Verfahren auch die von den Anliegerinnen und Anliegern vorgelegte Stellungnahme sowie die hierzu eingeholten fachlichen Bewertungen berücksichtigt.

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