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Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrungen müssen Pflichtangaben gemäß § 58 Absatz 1 VwGO enthalten. Ein Hinweis auf jegliche Form (schriftlich, Niederschrift, elektronisch) entfällt aus Gründen der Rechtssicherheit.

Pflichtangaben sind:

  • Rechtsbehelf
  • die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist
  • Sitz
  • Frist.

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Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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Kontakt

Schulamt für den Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-4201
Fax: 02541 18-4299
E-Mail: schulamt@kreis-coesfeld.de
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