Hitze setzt Gewässern zu
Kreis Coesfeld appelliert: Auf Wasserentnahmen aus Gewässern verzichten
Die anhaltende Hitze und Trockenheit belasten die Gewässer im Kreis Coesfeld erheblich. Deshalb appelliert die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld an alle Bürgerinnen und Bürger, möglichst auf die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Teichen und Seen zu verzichten. So können die Gewässer und die dort lebenden Tiere und Pflanzen geschützt werden.
Die erste Hitzewelle des Jahres mit Temperaturen von nahezu 40 Grad liegt hinter uns. Auch in den kommenden Tagen und Wochen bleibt es sommerlich heiß, nennenswerte Niederschläge sind derzeit nicht in Sicht.
„Durch die hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge sinken die Wasserstände in den Oberflächengewässern deutlich. Für Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen kann diese Entwicklung schnell zu einer ernsten Belastung werden“, erklärt Thomas Volmer von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld.
Mit sinkenden Wasserständen verkleinert sich der Lebensraum vieler Arten. Zudem erwärmt sich das verbleibende Wasser immer stärker und enthält weniger Sauerstoff – Bedingungen, die zahlreiche Gewässerorganismen zusätzlich unter Druck setzen.
„Jede Wasserentnahme verschärft die Situation weiter. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, in den kommenden Wochen freiwillig auf Wasserentnahmen, etwa für die Garten- und Rasenbewässerung, aus natürlichen Gewässern zu verzichten. Die Gewässer können sich erst dann erholen, wenn über einen längeren Zeitraum wieder ausreichend Niederschläge fallen“, führt Thomas Volmer aus.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld verfolgt die Entwicklung der Wasserstände kontinuierlich und überprüft regelmäßig besonders sensible Gewässerabschnitte im Kreisgebiet. Darüber hinaus steht sie im engen Austausch mit den zuständigen Behörden im Regierungsbezirk Münster, um die Lage fortlaufend zu bewerten und bei Bedarf abgestimmt zu handeln.
Sollte sich die Situation weiter verschärfen, können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Dazu gehört beispielsweise der Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zum Schutz der Natur für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt oder untersagt wird. Eine Nichtbeachtung dieser Allgemeinverfügung kann dann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000, - € geahndet werden.
Der Kreis Coesfeld hofft jedoch, dass solche Schritte nicht notwendig werden und setzt auf die Unterstützung der Bevölkerung. Wer freiwillig auf Wasserentnahmen verzichtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften.