In Dülmen-Rorup muss das Trinkwasser abgekocht werden - Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügung
Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld hat am heutigen Freitag, den 18. September 2026, angeordnet, dass das geförderte Trinkwasser aus der zentralen Wasserversorgungsanlage der Stadtwerke Dülmen im Ortsteil Rorup (einschließlich des Wohngebiets „Rote Erde“ bis Kloster Hamicolt) nur in abgekochtem Zustand zum Trinken, zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden darf.
Durch einen Rohrbruch an der Hauptleitung der zentralen Wasserversorgungsanlage der Stadtwerke Dülmen zum Ortsteil Rorup am 18. September 2026 ist die Versorgung mit Trinkwasser durch die Stadtwerke Dülmen für den betroffenen Ortsteil unterbrochen worden. Der Rohrbruch konnte heute Vormittag bereits lokalisiert und im Anschluss repariert werden.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich trotz sorgfältiger Leitungsspülung durch die Stadtwerke Dülmen nach Abschluss der Reparaturarbeiten Verunreinigungen in den Trinkwasserleitungen der zentralen Wasserversorgung befinden, ist die vorbeugende Anordnung einer Nutzungseinschränkung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Daher wird vorbeugend die Nutzung des geförderten Trinkwassers zum Trinken, zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken nur im abgekochten Zustand gestattet, um Gefahren für die menschliche Gesundheit abzuwenden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld wird darüber informieren, wenn durch Trinkwasseruntersuchung durch eine nach § 40 TrinkwV zugelassene unabhängige Untersuchungsstelle nachgewiesen wurde, dass das geförderte Trinkwasser im Ortsteil Rorup wieder die Anforderungen nach Trinkwasserverordnung erfüllt.
Das Amtsblatt Nr. 20/2026 ist hier abrufbar: https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/pressemeldungen/details/news-amtsblatt-nr-20-2026-ist-erschienen
Aktuelle Informationen finden sich zudem unter: https://www.stadtwerke-duelmen.de/kategorie/allgemein/