Reisedokumente für Medikamente
Zusätzliche Termine des Gesundheitsamtes
Die Reisezeit steht vor der Tür: Wer ärztlich verordnete Betäubungsmittel (zum Beispiel Schmerz-, ADHS- oder Beruhigungsmittel) oder medizinischen Cannabis mit ins Ausland nehmen möchte oder muss, benötigt eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den Zoll- und Sicherheitsbehörden im Ausland. Aufgrund der bevorstehenden Sommerferien bietet das Gesundheitsamt zwei zusätzliche Termine zur Beglaubigung am 9. Juli und 6. August 2026 an. An diesen Tagen ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Für den Schengenraum besteht ein einheitliches Verfahren bei dem die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisen bis zu 30 Tagen möglich ist. Da außerhalb des Schengenraumes jedoch keine einheitlichen Bestimmungen existieren, wird dringend geraten, sich bereits bei der Reiseplanung über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung zu informieren.
Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bietet die notwendige Beglaubigung dieser ärztlichen Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen an. Außerhalb der zwei Zusatz-Termine gilt: Zur Beglaubigung vereinbaren Sie bitte grundsätzlich rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt – einen Termin im Gesundheitsamt in Coesfeld unter 02541 18-5446, in Dülmen unter 02541 18-5322 oder in Lüdinghausen unter 02541 18-5337.
Zusätzliche Termine ohne Terminvereinbarung:
Wann? 9. Juli 2026 und 6. August 2026, 9 bis 15 Uhr
Wo? Gesundheitsamt Coesfeld, Schützenwall 16, Raum 108
Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25
Gesundheitsamt Lüdinghausen, Graf-Wedel-Str. 2
Voraussetzung für die Beglaubigung:
- Vorlage der vollständig ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung
- Rezeptkopie
- gültiges Ausweisdokument
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen, auch zu den Gebühren, sowie die entsprechenden Formulare stehen im Serviceportal unter www.kreis-coesfeld.de (Stichwort „Betäubungsmittel“) zum Download bereit.