Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Frau Melina Kanzog
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Frau Melina Kanzog
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 16.09.2025, Aktenzeichen 36 MA LH-MK9123, ist zuzustellen an Frau Melina Kanzog, zuletzt wohnhaft in Lessingstraße 9, 59192 Bergkamen OT Mitte.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Mit Anordnung vom 01.10.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkehr
Frau Schmidt
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 01.10.2025
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Schmidt