Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Giuseppe Denuzzo
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Giuseppe Denuzzo
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 13.01.2026, Aktenzeichen 36 VA COE-AT238, ist zuzustellen an Herrn Giuseppe Denuzzo, zuletzt wohnhaft in Lichtenberger Str. 19, 40789 Monheim am Rhein.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil
Mit Anordnung vom 19.02.2026 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Frau Burghardt
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 19.02.2026
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Im Auftrag
gez. Burghardt