Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Reiner Maria Krebber
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Reiner Maria Krebber
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Reiner Maria Krebber
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 15.04.2026, Aktenzeichen 36 VA LH-RK300, ist zuzustellen an Herrn Reiner Maria Krebber, zuletzt wohnhaft in Wibbeltweg 1, 59348 Lüdinghausen.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Mit Anordnung vom 29.04.2026 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkersamt
Frau Burghardt
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 29.04.2026
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkersamt
Im Auftrag
gez. Burghardt