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Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Teimuraz Kobuladze

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Teimuraz Kobuladze

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 10.02.2026, Aktenzeichen 133 60 50/115279, ist zuzustellen an Herrn Teimuraz Kobuladze, zuletzt wohnhaft in .

Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 10.02.2026 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

48653 Coesfeld 
Schützenwall 18 
Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung 
Herr Bachmann 

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Coesfeld, den 10.02.2026

Kreis Coesfeld 
Der Landrat 
Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung 
Im Auftrag 
gez. Bachmann 

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