Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Thomas Rössel
Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Thomas Rössel
Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 09.08.2025, Aktenzeichen 36 MA MS-TL32, ist zuzustellen an Herrn Thomas Rössel, zuletzt wohnhaft in Zitadelle 12, 48683 Ahaus OT Ottenstein.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Mit Anordnung vom 29.09.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in
48249 Dülmen
Kreuzweg 27
Abteilung 36-Straßenverkehr
Frau Schmidt
Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Dülmen, den 29.09.2025
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehr
Im Auftrag
gez. Schmidt